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Information zur Abrechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt an Sie. Die Höhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (GOP).

Privatversicherte

Die Tarifbedingungen der privaten Versicherungen sind unterschiedlich. Daher erkundigen Sie sich am Besten im  Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die vereinbarten Konditionen für eine Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag. Die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Therapie können Sie sich vorab zusenden lassen.

Bei der Antragstellung oder Fragen unterstütze ich Sie gerne.

Beihilfeberechtigte

Bitte wenden Sie sich an Ihre Beihilfestelle von Bund, Ländern und Kommunen, um die Beihilfeberechtigung abzuklären.

Nach den ersten 5 Sitzungen erstelle ich einen Antrag, der anonymisiert an einen externen Gutachter gesendet wird. Zur Beantragung gibt es Formulare, die ausgefüllt an die Beihilfestelle gesendet werden. Die Antragsunterlagen lassen Sie sich bitte zusenden und bringen diese in den ersten Sitzungen mit.

Selbstzahler

Es ist auch möglich die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich an Sie, eine Antragstellung oder Meldung an Ihre Versicherung ist dann nicht notwendig.