Kosten
Dies ist eine Privatpraxis. Die Rechnungsstellung erfolgt an Sie. Die Höhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (GOP).
Privatversicherte
Die Tarifbedingungen der privaten Versicherungen sind unterschiedlich. Erkundigen Sie sich deshalb am besten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die vereinbarten Konditionen für eine Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag. Die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Therapie können Sie sich vorab zusenden lassen. Bei der Antragstellung oder bei Fragen unterstütze ich Sie gerne.
Beihilfeberechtigte
Bitte wenden Sie sich an Ihre Beihilfestelle von Bund, Ländern oder Kommunen, um die Beihilfeberechtigung abzuklären.
Nach den ersten fünf Sitzungen erstelle ich einen Antrag, der anonymisiert an einen externen Gutachter gesendet wird. Zur Beantragung gibt es Formulare, die ausgefüllt an die Beihilfestelle gesendet werden. Lassen Sie sich die Antragsunterlagen bitte zusenden und bringen Sie diese in den ersten Sitzungen mit.
Selbstzahler
Es ist auch möglich, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Die Rechnungsstellung erfolgt dann ausschließlich an Sie; eine Antragstellung oder Meldung an Ihre Versicherung ist nicht notwendig.